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   OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 565/13   

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OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 565/13 (https://dejure.org/2015,38856)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10.07.2015 - 3 KO 565/13 (https://dejure.org/2015,38856)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10. Juli 2015 - 3 KO 565/13 (https://dejure.org/2015,38856)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    Erstattung von Betriebskosten der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ThürKitaG § 18 Abs. 4; ThürKitaG § 18 Abs. 8
    Kindertagesstätten in freier Trägerschaft; Betriebskostenerstattung; Angemessenheit von Betriebskosten

  • rechtsportal.de

    ThürKitaG § 18 Abs. 4; ThürKitaG § 18 Abs. 8
    Anforderungen an die Erstattung von Betriebskosten der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.03.2009 - 8 C 1.09

    Rechtsverhältnis; feststellungsfähig; streitig; konkret; Annahmeverbot;

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 565/13
    Entscheidend ist, dass Gegenstand der Feststellungsklage ein streitiges konkretes Rechtsverhältnis sein muss, d. h. es muss "in Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits übersehbaren Sachverhalt streitig" sein (BVerwG, Urteile vom 25. März 2009 - 8 C 1.09 - juris, vom 13. Oktober 1971 -6C 57.66 - BVerwGE 38, 346 und vom 30. Mai 1985 - 3 C 53.84 - BVerwGE 71, 318; Beschluss vom 12. November 1987 - 3 B 20.87 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 97, jeweils m. w. N.).

    Es müssen sich also aus dieser Rechtsbeziehung heraus bestimmte Rechtsfolgen ergeben können, was wiederum die Anwendung von bestimmten Normen auf den konkreten Sachverhalt voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 25. März 2009 - 8 C 1.09 - a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 792/08

    Erstattung des Betriebskostendefizits einer Kindertagesstätte in freier

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 565/13
    Insoweit verweise er auf die Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 9. Februar 2011 - 3 L 792/08 -), das in vergleichbarer Rechtslage einen konkreten Anspruch feststelle.

    Dieses schon vom eindeutigen Wortlaut vorgegebene Verständnis der gesetzlichen Regelung wird weder durch die insoweit offenen Gesetzgebungsmaterialien - der ursprüngliche Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in diesem Punkt umfassend durch die Gesetzgebungsberatungen im Landtag und seinen Ausschüssen geändert, ohne dass eine Begründung hierfür angegeben wird - noch durch die vom Kläger zitierte Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 9. Februar 2011 - 3 L 792/08 - juris) in Frage gestellt.

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 565/13
    Insgesamt ist ein umfangreiches, hochkomplexe Abwägungen erforderndes und eine Vielzahl von Interessen berührendes Verwaltungsverfahren durchzuführen, dessen Durchführung das der Beklagten zur Verfügung stehende Datenmaterial und Spezialwissen bedarf; in solchen besonders gelagerten Fällen ist es nicht Aufgabe der Gerichte, das Verwaltungsverfahren zu ersetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - 4 C 52/87 - juris; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. § 113 Rdn. 198; Bader/Funke-Kaiser u. a., VwGO, 5. Aufl., § 113 Rdn. 101).
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Auszug aus OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 565/13
    Entscheidend ist, dass Gegenstand der Feststellungsklage ein streitiges konkretes Rechtsverhältnis sein muss, d. h. es muss "in Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits übersehbaren Sachverhalt streitig" sein (BVerwG, Urteile vom 25. März 2009 - 8 C 1.09 - juris, vom 13. Oktober 1971 -6C 57.66 - BVerwGE 38, 346 und vom 30. Mai 1985 - 3 C 53.84 - BVerwGE 71, 318; Beschluss vom 12. November 1987 - 3 B 20.87 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 97, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 30.05.1985 - 3 C 53.84

    Arzneimittel - Zahnfüllstoffe - Definition

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 565/13
    Entscheidend ist, dass Gegenstand der Feststellungsklage ein streitiges konkretes Rechtsverhältnis sein muss, d. h. es muss "in Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits übersehbaren Sachverhalt streitig" sein (BVerwG, Urteile vom 25. März 2009 - 8 C 1.09 - juris, vom 13. Oktober 1971 -6C 57.66 - BVerwGE 38, 346 und vom 30. Mai 1985 - 3 C 53.84 - BVerwGE 71, 318; Beschluss vom 12. November 1987 - 3 B 20.87 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 97, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 12.11.1987 - 3 B 20.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 565/13
    Entscheidend ist, dass Gegenstand der Feststellungsklage ein streitiges konkretes Rechtsverhältnis sein muss, d. h. es muss "in Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits übersehbaren Sachverhalt streitig" sein (BVerwG, Urteile vom 25. März 2009 - 8 C 1.09 - juris, vom 13. Oktober 1971 -6C 57.66 - BVerwGE 38, 346 und vom 30. Mai 1985 - 3 C 53.84 - BVerwGE 71, 318; Beschluss vom 12. November 1987 - 3 B 20.87 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 97, jeweils m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 14.11.2013 - 3 KO 899/11

    Klärung abstrakter Rechtsfrage im Verwaltungsprozess - Auskunftsanspruch der

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 565/13
    Unter einem Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aufgrund der Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen konkreten Sachverhalt für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (Urteil des Senats vom 16. Oktober 2013 - 3 KO 899/11 -).
  • BVerwG, 19.05.2015 - 3 B 6.14

    Rechtmäßigkeit lastenausgleichsrechtlicher Bescheide im Hinblick auf den

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 565/13
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 3 B 6/14 -, Rdn. 14 juris) führt dazu aus:.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1977 - IX 638/76
    Auszug aus OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 565/13
    Ohne die Möglichkeit eines derartigen Bescheidungsurteils wäre der Rechtsschutz bei der allgemeinen Leistungsklage lückenhaft, der Zweck des § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO, die Behörden auch bei ungebundenem, freilich fehlerhaften Verwaltungshandeln einer richterlichen, rechtskraftfähigen Weisung zu unterwerfen, trifft auch für diese Fälle zu (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Februar 1977 - IX 638/76 - JuS 1977 S. 771; vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. § 113 Rdn. 2).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 565/13
    des Gesetzgebers nicht gerechtfertigt ist (BVerwG, Urteile vom 19. März 2015 - 2 C 37/13 - juris und vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - 12 A 591/14

    Anforderungen an die Förderung in Kindertagespflege bei einer

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 43.01

    Sterbegeldversicherung, Übernahme der Beiträge zu einer - im Rahmen der

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

  • BVerwG, 03.12.2009 - 9 B 79.09

    Auslegung des § 44 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz ( FlurbG ) als "Muss"-Vorschrift

  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    a) Da der geltend gemachte Neubescheidungsanspruch ebenso wie der im Antrag zu 2. sowohl auf ein Einschreiten durch Verwaltungsakt als auch auf ein Einschreiten durch Realakte abzielt, ist eine Kombination aus einer jeweils auf eine Neubescheidung ausgerichteten Verpflichtungs- und allgemeinen Leistungsklage statthaft (vgl. zur Möglichkeit eines Bescheidungsurteils im Rahmen der allgemeinen Leistungsklage BVerwG, Beschl. v. 13.01.2021 - 2 B 21.20, juris Rn. 10; ThürOVG, Urt. v. 10.07.2015 - 3 KO 565/13, juris Rn. 119; Riese, in: Schoch/Schneider, VerwR, 43. EL August 2022, § 113 Rn. 196).
  • OLG Jena, 09.04.2021 - Verg 2/20

    Betrieb eines Kindergartens ist öffentlicher Auftrag!

    Vielmehr handelt es sich bei der Erforderlichkeit um einen vollständiger gerichtlicher Kontrolle unterliegenden unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. ThürOVG, Urt. v. 10.7.2015 - 3 KO 565/13, Rn. 103 ff.).
  • OVG Bremen, 14.07.2021 - 2 LC 112/20

    Zuwendungen zur Finanzierung von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern

    An der Erstattung sollen demnach nur Kosten teilnehmen, die dem Betrieb einer Kita zuzurechnen sind und den Rahmen der Angemessenheit nicht überschreiten (vgl. Thür. OVG, Urt. v. 10.07.2015 - 3 KO 565/13, juris Rn. 100 zu § 18 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 8 ThürKitaG).

    Damit geht ein gerichtlich nur eingeschränkt zu überprüfender Beurteilungsspielraum der Stadtgemeinden einher, innerhalb dessen sie bestimmen können, ob die für den Betrieb der Einrichtung aufgewendeten Kosten der Angemessenheit entsprechen (OVG NW, Beschl. v. 15.10.2012 - 12 A 1445/12, juris Rn. 4 ff., 10; Beschl. v. 22.08.2014 - 12 A 591/14, juris Rn. 118; VGH B-W, Urt. v. 15.11.2013 - 12 S 352/12, juris Rn. 36 - 38; Thür.OVG, Urt. v. 10.07.2015 - 3 KO 565/13, juris Rn. 101 zu § 18 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 8 ThürKitaG).

    § 18 BremKTG ist nicht zu entnehmen, dass bei der Festlegung, welche Ausgaben sich noch im Bereich der Angemessenheit bewegen, auf das nach Ablauf des Förderzeitraums verbleibende tatsächliche Betriebskostendefizit der einzelnen Einrichtungen abzustellen ist und systematische Pauschalierungen unzulässig sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.2001 - 5 C 23/01, juris Rn. 9 zu § 74 SGB VIII ; anders unter systematischer Auslegung des Landesrechts Thür. OVG, Urt. v. 10.07.2015 - 3 KO 565/13, juris Rn. 101 ff.).

    Vielmehr macht die Festlegung der Angemessenheit geltend gemachter Kosten es gerade erforderlich, auf vergleichende Betrachtungen der Kostenstruktur anderer Träger von Kindertagesstätten und aufgrund dessen auf ggf. nach Aufwendungsbestandteilen differenzierende Pauschalierungen und Begrenzungen zurückzugreifen (so wiederum auch Thür. OVG, Urt. v. 10.07.2015 - 3 KO 565/13, juris Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - 8 A 2519/18

    Stadt Köln muss gegen nächtlichen Lärm auf dem Brüsseler Platz einschreiten

    OVG, Urteil vom 10. Juli 2015 - 3 KO 565/13 -, juris Rn. 119; OVG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2022 - 1 LC 64/22 -, juris Rn. 55; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3. August 2023 - 1 S 1718/22 -, juris Rn. 64; Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, 44. EL März 2023, § 113 Rn. 196.
  • OVG Thüringen, 27.09.2023 - 4 KO 101/18

    Zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen freier

    Ein Vertrag über die Erstattung von Betriebskosten im Sinne des § 18 Abs. 4 Satz 1 ThürKitaG 2005 (juris: KTEinrG TH 2005) ist zwingend zu schließen (Fortf. ThürOVG, Urteil vom 2. Juli 2015, Az.: 3 KO 565/13).(Rn.68).

    Durch Beschluss vom 11. September 2013 - 3 ZKO 140/11 - ließ das Thüringer Oberverwaltungsgericht die Berufung gegen das o. g. Urteil des Verwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2010 zu (Az.: 3 KO 565/13).

    Durch Urteil vom 2. Juli 2015 - 3 KO 565/13 - verurteilte das Thüringer Oberverwaltungsgericht die Beklagte, einer Änderung der o. g. Verträge insoweit zuzustimmen, als (im Tenor näher bezifferte) Mehrausgaben für Geschäfts- und Verwaltungskosten für die Jahre 2007 bis 2014 als vereinbart gelten.

    Die Klägerin hat ihrem schriftsätzlich angekündigten Antrag zwar zugrunde gelegt, dass der im Jahr 2007 geschlossene Betriebskostenerstattungsvertrag durch die Beklagte wirksam zu Ende August 2012 gekündigt und dass der Übergangsvertrag aus dem Jahr 2012 (infolge des Eintritts der Rechtskraft des Urteils des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2015 - 3 KO 565/13 - am 15. Dezember 2015) beendet sei.

    Zur Auslegung des § 18 Abs. 4 Satz 2 ThürKitaG 2005 hat schon der 3. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 2. Juli 2015 (Az.: 3 KO 565/13) ausgeführt, dass die Vereinbarung nach § 18 Abs. 4 Satz 2 ThürKitaG 2005 "zwingend zu schließen" sei.

    Mit dieser in § 18 Abs. 4 Satz 1 ThürKitaG 2005 vorgesehenen Zahlungsverpflichtung der Wohnsitzgemeinden korrespondiert jedoch kein unmittelbarer Zahlungsanspruch der freien Träger, sondern nach Maßgabe des § 18 Abs. 4 Satz 2 ThürKitaG 2005 nur ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages über die Höhe und das Verfahren der Erstattung (vgl. dazu grundlegend, ThürOVG, Urteil vom 10. Juli 2015 - 3 KO 565/13 - juris, Rn. 93 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2023 - 1 S 1718/22

    Anspruch des Anliegers eines städtischen Platzes auf Einschreiten der Polizei

    1977, 155, 156; ThürOVG, Urt. v. 10.07.2015 - 3 KO 565/13 - juris Rn. 119; OVG Bremen, Urt. v. 13.12.2022, a.a.O. Rn. 38; Riese, a.a.O., § 113 Rn. 196 [Stand: August 2022]; W.-R. Schenke/R. P. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl., § 113 Rn. 2; für die dienstliche Beurteilung: BVerwG, Beschl. v. 13.01.2021 - 2 B 21/20 - juris Rn. 10, m.w.N.; generell a.A. Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 8. Aufl., § 113 Rn. 98).
  • OVG Sachsen, 02.11.2021 - 3 A 381/20

    Leistungsklage; Verzicht auf mündliche Verhandlung; Verwirkung; unzulässige

    Im Rahmen der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen ist im Hinblick auf die eindeutige Rechtslage durch die Rechtsprechung auch bereits anerkannt, dass die zwingend zu schließende Vereinbarung erst die rechtliche Grundlage für wechselseitige Ansprüche der Beteiligten zu schaffen vermag (vgl. für die vergleichbare Rechtslage in Thüringen: Thüringer OVG, Urt. v. 10.07.2015, 3 KO 565/13, juris).
  • OVG Thüringen, 01.06.2017 - 3 KO 360/13

    Festsetzung von Erstattungen durch Verwaltungsakt im zwischenbehördlichen Über-

    Grundsätzlich ist der Begriff "angemessen" unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der jeweiligen Vorschrift auszulegen, zu deren Tatbestandsmerkmalen er gehört (Urteil des Senates vom 10. Juli 2015 - 3 KO 565/13 - juris Rdn. 101, ThürVBl. 2016, 140 ff.; BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2002 - 5 C 43/01 - BVerwGE 116, 34).
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